Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Gemäß der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen.
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung für 2027 wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt vsl. im Winter 2026.
Die sog. Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler sowie Publizisten gezahlten Entgelte. Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.
Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen (wie abhängig Beschäftigte) die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent), finanziert.
Der Abgabesatz beträgt für das Jahr 2026 derzeit 4,9 Prozent und wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.
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