SKS Steuerberatung

Ihr Steuerberater und Unternehmensberater in Stuttgart und Ludwigsburg

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 20.11.2024

Felgenkauf: „Neu, aus Demontage“ ist nicht „neu“

Eine Felge, die bei eBay als „Neu, aus Demontage“ verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einer neuen, vollkommen unbenutzten Felge. Dies entschied das Amtsgericht München (Az. 161 C 23096/23).

Jedoch entschied das Gericht, dass kein Schadensersatzanspruch für die Mehrkosten eines Ersatzkaufs besteht. Wenn nach dem Kaufvertrag eine „neuwertige Ware“ geschuldet wird, ist keine Gleichwertigkeit gegeben, wenn es sich bei der Ersatzware um Neuware handelt – auch diese darf nur „neuwertig“ sein. Im Streitfall kam es dem Gericht auf das Wort „Demontage“ an, woraus deutlich wird, dass es sich nicht um eine unbenutzte Felge gehandelt hat.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.